
LKW / Führerscheinklassen C, CE
Klasse C
Kraftwagen mit
– maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
– zGm über 7.500 kg
– einem Anhänger bis maximal 750 kg zGm
Das Mindestalter hierfür beträgt 21 Jahre.
Die Führerscheinklasse B ist notwendiger Vorbesitz.
Klasse CE
Vorbesitz Klasse C
Wie Klasse C jedoch mit Anhänger über 750kg zGm
Zum Erlangen der nötigen Voraussetzung, wie augenärtzliches Zeugnis, Gesundheitszeignis ,Passbild und Erst-Hilfe-Kurs, geben wir Ihnen gerne Tipps!
Für die gewerbliche Nutzung des Führerscheins wird zusätzlich die
Berufskraftfahrer Qualifikation benötigt.
Nach erfolgter Grundqualifikation (140 Std. mit anschließender IHK Prüfung), sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ ist der Erwerb der Klasse C bereits mit 18 Jahren möglich.
Theoretische Ausbildung:
- Grundunterricht:
- 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht:
- 8 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse C1
- 14 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse B
Theorieprüfung: gemeinsam
Praktische Ausbildung:
- Grundfahrstunden
- 3 Überlandfahrstunden (Solofahrzeug)
- 1 Autobahnfahrstunden (Solofahrzeug)
- 5 Überlandfahrstunden (mit Anhänger)
- 2 Autobahnfahrstunden (mit Anhänger)
- 3 Dunkelheitsfahrstunden (mit Anhänger)
Praxisprüfung: getrennt, d.h. zuerst Soloprüfung, dann mit der Kombination
WANN & WO
Neu-Ulm
LKW / Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE
Augsburger Str. 3, 89132 Neu-Ulm ● Mo & Mi 18:30 - 20:00 Uhr